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GESUNDHEIT | SOZIALES
HEILERZIEHUNGSPFLEGER/IN
Die Nachfrage nach Heilerziehungspfleger/innen ist derzeit
in Tagesstätten, Wohn- und Pflegeheimen für Menschen
mit Behinderung, in Vorsorge- und Rehabilitationskliniken,
an Förderschulen und in Kindergärten
außerordentlich hoch. Die Begleitung und Unterstützung
von Menschen mit Behinderung ist die Aufgabe
von Heilerziehungspfleger/innen. Sie stärken damit deren
Eigenständigkeit und befähigen sie zu einer möglichst
selbstständigen Lebensführung. Sie motivieren die
zu Betreuenden zu sinnvollen Freizeitbeschäftigungen,
ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche
Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen
und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen
Eingliederung zur Seite. Die Hilfe bei der Körperpflege,
der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden
zählt bei bettlägerigen oder kranken Menschen
ebenso zu den Aufgaben wie die Versorgung der Patient/
innen mit Medikamenten. Zu den organisatorischen
und verwaltungstechnischen Arbeiten zählen beispielsweise
das Planen und Gestalten des Freizeitprogramms
oder die Erstellung von Förderplänen.
Gefragt sind vor allem Verantwortungsbewusstsein, im
Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen
Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit,
Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt,
aber auch psychische Stabilität bei der Wahrung
einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen
mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung.
Besondere Neigungen bei den schulischen Fächern sollten
sich in Kunst/Werken/Musik sowie Chemie/Biologie
zum Begreifen von medizinischen Zusammenhängen
und Verstehen der Wirkungsweise einzelner Medikamente
zeigen.
INFO
• Dauer: 2–5 Jahre (Vollzeit/Teilzeit)
• Berufskolleg: Gertrud-Bäumer-Berufskolleg
• Voraussetzungen: Meistens mittlerer Bildungsabschluss
und entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder eine mehrjährige, einschlägige Berufstätigkeit.
Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen
Kriterien aus. Die beruflichen
Voraussetzungen sind von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. An
Fachschulen wird in der Regel die Abschlussprüfung in
einem einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt.
OPERATIONSTECHNISCHE/R ASSISTENT/IN (OTA)
Die OTA-Ausbildung qualifiziert ihre Absolvent/innen
direkt für die Mitarbeit in einem Operationsteam.
Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen
bereiten Patientinnen und Patienten für die Operation
vor. Während der Operation reichen sie den Ärzten und
Ärztinnen die benötigten Instrumente und Materialien
zu. Atmung und Kreislauf der Patientinnen und Patienten
überwachen
sie, um im Notfall schnell intervenieren
zu können.
OTA sind außerdem für die Hygiene im Operationssaal
mitverantwortlich, pflegen die technischen Geräte und
sterilisieren die Instrumente. Auch für die Vorratshaltung
und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterial
sind sie zuständig. Nach Abschluss einer Operation
kümmern sie sich um die Dokumentation der Eingriffe.
Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein sind für diesen
verantwortungsvollen Beruf ebenso notwendig wie
Einfühlungsvermögen beim Betreuen von Patient/innen
vor einer Operation und psychische Stabilität beim Auftreten
von Komplikationen während einer Operation
oder im Todesfall eines/einer Patient/in.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Berufskolleg: Kaiserswerther Diakonie, Bildungs-
zentrum für Gesundheitsfachberufe
in Düsseldorf
• Voraussetzung: Realschulabschluss oder gleichwertige
Schulbildung oder Hauptschulabschluss
mit einer mindestens zweijährigen, abgeschlossenen
Berufsausbildung oder die Erlaubnis zur Führung
der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/in;
Vollendung des 18. Lebensjahres