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PFLEGEFACHMANN/-FRAU (PFLEGEFACHKRAFT)
Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege
wurden zum 1. Januar 2020 zusammengelegt.
Die schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen)
ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Auszubildenden
können für das letzte Drittel der Ausbildung
entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als
Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung
neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits
und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/
in.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung
im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
Pflegefachleute versorgen z. B. Wunden und führen
Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Sie
stimmen dies mit den behandelnden Ärzten und
Ärztinnen ab und assistieren ihnen bei Untersuchungen,
verabreichen den Patient/innen ärztlich verordnete Medikamente
oder Injektionen und bereiten sie auf operative
Maßnahmen vor.
Zum Arbeitsbereich der Grundpflege zählen das Betten
hilfsbedürftiger Menschen und die Unterstützung
bei
der Nahrungsaufnahme und der Körperpflege.
/de